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Kinder spielen unter Mobilfunksendemasten Protest gegen den Mobilfunk-Netzausbau


[ Mobilfunk/Handy ]

Quelle:Diagnose-Funk-08.07.2016

 

Immer mehr Petitionen an Bundes-, Landesregierungen und Kommunalverwaltungen belegen: Viele Bürger(initiativen) lehnen die industriefreundliche Baugesetzgebung und Strahlenschutzverordnung für Mobilfunkanlagen aus Vorsorgegründen oder gesundheitlicher Betroffenheit ab.

Joachim Kerst aus Erfurt hat 2015 beim Thüringer Landtag und 2016 beim Deutschen Bundestag Petitionen eingereicht. Ziel war ein gesetzlich geregelter Mindestabstand von Mobilfunkantennen zu sensiblen Einrichtungen, insbesondere wenn es um den Strahlenschutz von Kindern geht. Ein neuer Mobilfunkmast am Hugo-Preuß-Platz, in unmittelbarer Nähe zu einer KITA war der Anlass (Bild 1). KITA-Leitung und Eltern starteten bereits 2014 eine Unterschriftensammlung gegen den Bau. Zu spät - er war bereits genehmigt. Noch im gleichen Jahr wurde der 20 Meter hohe Funkmast (Bild 2) in Betrieb genommen. Nebenstehend finden Sie weiterführende Links zur Berichterstattung.

Die Petition an den Deutschen Bundestag wurde – mit Verweis auf die Einhaltung der physikalischen Strahlenschutz-Grenzwerte (Wärmewirkung) – abgelehnt [5]

Doch die Grenzwerte haben keine medizinische Komponente und sind ein Bluff, um den Antennenwildwuchs zu rechtfertigen. Im Standardwerk "Lehrbuch der Toxikologie" (Marquardt/Schäfer, 1994) heißt es im Kapitel Strahlenschutz, "dass eine Strahlenexposition, die zu einem bestimmten Nutzen führen muss, "so niedrig wie vernünftigerweise möglich" (as low as reasonably achievable, ALARA-Prinzip) sein soll. Bei der Festlegung von sogenannten 'Grenzwerten' sei aber betont, dass ein solcher Dosiswert ein 'Richtwert' ist, da angesichts der stochastischen Natur der Auslösung von Krebserkrankungen oder von genetischen Schäden keine Grenzdosis besteht, unterhalb der keine Gefährdung besteht und über der erst die Gefährdung beginnt. Dies ist ein charakteristischer Unterschied zur toxischen Wirkung vieler Chemikalien, bei denen ein echter Grenzwert festgesetzt werden kann." (S. 645)

Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Kommunen rechtzeitig in den Dialog mit den Betreibern gehen. Solange der Gesetzgeber biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder ignoriert und kein Strahlenschutzgesetz erlässt, sollten Kommunen eigene Vorsorge betreiben und bei Bedarf von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen. Vorsorge bedeutet Mobilfunk gestalten, statt nur zu verwalten und die Bürger nicht alleine zu lassen.

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