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Initiative gegen Gaffer Thema im Bundesrat


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Quelle: NDR 13.05.2016

 

Initiative gegen Gaffer Thema im Bundesrat

Niedersachsen will mit einer Gesetzes-Initiative gegen Gaffer an Unfallorten vorgehen. Der Vorschlag für eine Änderung des Strafgesetzbuches und damit für härtere Strafen ist am Freitag im Bundesrat beraten worden. Wer Helfer am Unfallort behindert oder Fotos und Videos von Toten und Verletzten macht, soll zukünftig bestraft werden. Der niedersächsische Gesetzentwurf sieht Geld- oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr vor. Schon der Versuch, eine Unfallstelle zu fotografieren, soll strafbar sein. Außerdem soll es für die Polizei einfacher werden, Schaulustigen ihre Handys abzunehmen.

Pistorius: "Im Interesse der Opfer"

In seiner Rede im Bundesrat bezeichnete Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) es als "abstoßend", wenn Menschen in Unfallnähe ihre Sensationsgier nicht zügeln könnten. "Solche Schaulustigen behindern oft sogar noch die Arbeit der Rettungskräfte, obwohl gerade in solchen Momenten jede Sekunde entscheidend sein kann", sagte der Minister. Um Gaffern das Handwerk zu legen, habe Niedersachsen die Bundesratsinitiative eingebracht - "im Interesse der Opfer", betonte Pistorius.

Unfall in Bremervörde löst Debatte aus

Auslöser für den Vorstoß aus Niedersachsen war ein schwerer Unfall in Bremervörde im vergangenen Jahr, bei dem ein zweijähriger Junge und ein 65 Jahre alter Mann starben. Damals war eine Autofahrerin in eine Eisdiele gerast. Die Rettungskräfte wurden von Gaffern blockiert, die die Unglücksopfer mit ihren Handys filmen wollten. Auch kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen Rettern und Gaffern.

Jüngstes Negativbeispiel:

Beim Brand eines Einkaufzentrums in Dannenberg in der Nacht zu Freitag wurden die Feuerwehrleute von Schaulustigen behindert

Opferschutz steht im Mittelpunkt

Das Behindern von Rettungskräften steht bisher nur in groben Fällen unter Strafe, etwa wenn Menschen gewaltsam gegen Einsatzkräfte vorgehen. Störungen durch Rücksichtslosigkeit oder Neugier sind nicht erfasst. Laut Paragraf 201a ist bislang nur das Anfertigen und Verbreiten von Aufnahmen hilfloser lebender Menschen verboten. Mit der Gesetztes-Initiative soll der Paragraph ergänzt und auch ein Persönlichkeitsschutz für verstorbene Opfer eingeführt werden.

Einsatzkräfte werden immer häufiger bedrängt

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält ein strengeres Gesetz für überfällig: Auch bei Hochwasser oder Bränden würden Einsatzkräfte immer wieder behindert. Polizisten fühlten sich sowohl bei Unfallaufnahme als auch der Tatortarbeit bedrängt, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow im Interview mit NDR Info. "Die Leute sind rigoroser geworden und weichen nicht mehr den polizeilichen Aufforderungen", schildert Malchow den Alltag der Einsatzkräfte. "Es sind nicht nur Gaffer, die gucken, sondern die sogar mit körperlicher Gewalt andere daran hindern, Menschenleben zu retten."

Absolute Mehrheit im Bundesrat nötig

Niedersachsen rechnet mit großer Zustimmung im Bundesrat. Unter anderem hat sich Berlin dem Vorschlag bereits angeschlossen. Die Gesetzes-Initiative wird nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats diskutiert. Ein sogenannter Einbringungsbeschluss muss mit absoluter Mehrheit gefasst werden. Der Gesetzentwurf wird dann über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Außerdem kann die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Gesetzentwurf und Gegenäußerung werden im Bundestag beraten.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Initiative-gegen-Gaffer-Thema-im-Bundesrat,gaffer164.html

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