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Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie


[ Mobilfunk/Handy ]

Das Ende einer langen Geschichte

 

Von Franz Adlkofer – vom 27.01.2021

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In dem Rechtsstreit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen gegen Alexander Lerchl, Professor für Biologie und Ethik an der privaten Jacobs Univer­sity in Bremen, ging es um die abschließende Klärung der Frage, ob er seine seit 2008 ständig wiederholte Behauptung beweisen kann, dass die Ergebnisse der von der EU-Kommission von 2000 bis 2004 geförderten REFLEX-Studie gefälscht sind. Die Feststellung, dass die Mobilfunkstrahlung in isolierten menschlichen Zellen die Gene schädigen kann, überschritt sein Begriffsvermögen. Um seiner Behauptung Glaubwürdigkeit zu verleihen, bezich­tigte er Elisabeth Kratochvil der Fälschung, die als Technische Assistentin an der Medizinischen Uni­versität Wien (MUW) maßgeblich zu den REFLEX-Ergebnissen beigetragen hatte. Er verfolgte da­mit ein doppeltes Ziel. Zum einen wollte er verhindern, dass die von den Gutachtern der EU-Kommissio­n hoch bewertete REFLEX-Nachfolgestudie ebenfalls gefördert wird. Damit war er erfolg­reich. Zum andern wollte er erreichen, dass die REFLEX-Publikationen aus der wissenschaft­lichen Literatur zurückgezogen werden. Damit scheiterte er. Die Herausgeber der Fachzeitschrif­ten, in denen sie erschienen waren, konnte er von seinem Fälschungsvorwurf nicht überzeugen. Sie durchschauten seine Absicht und waren nicht bereit, sich für die Zwecke eines Lobbyisten der Mobilfunkindustrie, als der er bereits damals bekannt war, missbrauchen zu lassen.