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Gericht: Vater muss WhatsApp von den Handys seiner Kinder löschen


[ Mobilfunk/Handy ]

Quelle: HNA-12.08.2016

 

Bad Hersfeld. Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld verurteilte ihn deswegen, Apps wie WhatsApp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor Sex-Nachrichten zu schützen. Das besagt ein noch nicht rechtskräftiger Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) des Amtsgerichts Bad Hersfeld, über den "heise.de" berichtet hat.[…] …

Der geschiedene Vater muss mit seinen Töchtern laut dem Beschluss monatlich ein Gespräch über die Nutzung der Handys führen und alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind - und ob es Ungereimtheiten gibt. Der Vater muss dies dem Gericht nachweisen.

Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden.

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