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Reaktion auf Proteste: Schweizer Bundesrat lässt 5G-Risiken überprüfen und lehnt Grenzwerterhöhung ab


[ Mobilfunk/Handy ]

Bundesrat nimmt Bevölkerung ernst, diagnose:funk begrüßt Beschluss

Bern, 22. April 2020.

Ein wachsendes Bewusstsein in der Bevölkerung und die großen Proteste und Demos, Anträge von Ärzten, Politikern und Wissenschaftlern, sowie Moratoriums-Forderungen aus Kantonen zeigen Wirkung und ansatzweise ein Umdenken in der Politlandschaft.

Der Schweizer Bundesrat hält nun am Konzept für ein Monitoring elektromagnetischer Felder und entsprechender Überprüfungen für die 5G-Einführung fest. Um 5G voll einsetzen zu können, drängen die Mobilfunkbetreiber und viele Parlamentarier auf eine Erhöhung der Anlagengrenzwerte (AGW). Der Immissionsgrenzwert (IGW) liegt für die heutigen Mobilfunkfrequenzen in der Schweiz bei 61 V/m (entsprechend den ICNIRP Empfehlungen, wie in Deutschland), wobei für Wohn- und Arbeitsräume mit Langzeitaufenthalt ein Anlagengrenzwert gilt, welcher z.Zt. auf gerundet einem Zehntel des IGW festgelegt ist (6V/m) (1). Um nun dem angeordneten Monitoring nicht vorzugreifen, lehnte der Bundesrat die Aufweichung des Anlagengrenzwertes ab. In seiner Pressemitteilung heißt es:

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