Aktuelle Meldung

Warnung für Kommunen, Kirchengemeinden und private Eigentümer


[ Mobilfunk/Handy ]

Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden.

Natürlich können und müssen Kommunen wissen, dass sie als Standortvermieter für Schädigungen durch Mobilfunksendeanlagen selbst uneingeschränkt haften, urteilte das Landgericht Münster.