Endkunden der Telekommunikationsanbieter können ab dem 01.08.2016 selbst geeignete Endgeräte wie Router oder Kabelmodem kaufen und anschließen. Mit in Kraft treten des Gesetzes müssen Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben.

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Dieter Kugler
Geobiologe seit 1976, ca. 20.000 Schlafplatzuntersuchungen