Ursprünglich hat man Wasserzähler einmal im Jahr abgelesen - nun sollen alle paar Sekunden „smarte“ Wasserzählermodelle in Privathaushalten via Funkstrahlung Daten „auf die Straße“ senden - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Datenschutzrecht sieht vor, dass z.B. Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von solchen Wasserzählern mit Funkmodul grundsätzlich berechtigt sind. Das Problem daran: Es käme eine potenziell gesundheitsschädliche Mikrowellenstrahlung zum Einsatz, es gäbe keine Alternative für die betroffenen Haushalte, da es sich bei Wasserversorgern immer um Monopolisten handelt und es würden damit gleich mehrere Grundrechtseingriffe vollzogen.
Deutschland / Italien / Österreich
Dieter Kugler
Geobiologe seit 1976, ca. 20.000 Schlafplatzuntersuchungen