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Urteil zu Mobilfunk in NL: Richtwerte von ICNIRP und Landesregierung zweifelhaft. Beschwerden unterhalb 1V/m für durchaus möglich erachtet.


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Einen Meilenstein in die Niederlande.

 

Das Gericht betrachtete Klägerin als Betroffene und entschied, dass erhöhte Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, wenn ein Antennenmast etwa 650 Meter von ihren Haus entfernt installiert wird.

 

Richtwerte ICNIRP und Landesregierung zweifelhaft. Beschwerden unterhalb 1V/m durchaus möglich geachtet.

Gemeinden sollen wieder Einfluss auf empfindlichen Personen mit betrachten in Standorte Sendemasten und nicht zurückgewiesen werden durch das nationale Regierungsamt.

Umweltgenehmigung für einen Antennenmast. Nach Ansicht des Gerichts kann unter Berücksichtigung aller Argumente unter Bezugnahme auf die wissenschaftliche Literatur nicht ausgeschlossen werden, dass selbst bei einer Feldstärke von weniger als 1 V / m und damit auch im Fall des Klägers ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. . Das Gericht stuft den Kläger daher als interessierte Partei ein. Der Appell ist begründet.

 

Bericht von einem Baubiologen aus den Niederlanden.

Han Vrijmoed