Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden.
Natürlich können und müssen Kommunen wissen, dass sie als Standortvermieter für Schädigungen durch Mobilfunksendeanlagen selbst uneingeschränkt haften, urteilte das Landgericht Münster.