Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die Kabelmodems seiner Kunden ohne deren Zustimmung für offene WLAN-Hotspots nutzen. Auf dem WLAN-Router des Kunden werde automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert, heißt es in einem Schreiben. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, gelten für diesen zudem bestimmte Pflichten. Verbraucherschützer halten dieses Verfahren für unzulässig. Die Bundesnetzagentur prüft inzwischen.
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Dieter Kugler
Geobiologe seit 1976, ca. 20.000 Schlafplatzuntersuchungen