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WLAN-Aktivierung eine unzumutbare Belästigung


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Urteil: Ausdrückliche Zustimmung für Hotspots erforderlich

Der Telekommunikationsanbieter Unitymedia hat auf den Routern seiner Kunden ohne explite Zustimmung ein zweites WLAN-Netz für fremde Nutzer installiert und in Betrieb genommen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dagegen geklagt. Das Landesgericht in Köln gab der Klage recht: Unitymedia muss erst die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung eines Hotspots des Kunden einholen, bevor Sie diese in Betrieb nehmen darf.

Das Urteil des LG Köln wertet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski als wegweisendes Signal: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten."

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